Ablass im Heiligen Jahr
Nachlass der zeitlichen Sündenstrafen, so wird der Ablass umschrieben. Dahinter verbirgt sich zunächst unsere menschliche Erfahrung, dass Schuld, die wir auf uns laden, unser Verhältnis zu Gott stört und Unordnung in unsere menschlichen Beziehungen bringt. Im Sakrament der Versöhnung vergibt Gott uns unsere Sünden. Die Folgen, die unser Verhalten nach sich zieht, die entstandene Unordnung im Zusammenleben mit anderen und Gott, bleiben jedoch bestehen. Auf diese zielt der Ablass. Die Gemeinschaft der Kirche schenkt, aus dem Schatz des Guten, das getan wird, im Ablass Hilfe, um diese Unordnung zu überwinden. Unser eigener Beitrag sind dabei die Werke des Guten, die Zeichen unseres guten Willens, uns von der Sünde abzukehren.
Ein Heiliges Jahr bietet besondere, zusätzliche Gelegenheiten, um einen Ablass zu gewinnen:
- Wallfahrt nach Rom zu den Heiligen Städten mit Gebet in eiern der päpstlichen Basiliken (Petersdom, Lateranbasilika, Santa Maria Maggiore, St. Paul vor den Mauern) und weiteren festgelegten Kirchen
- Gebet im Heiligen Land an den Städten, die durch die Menschwerdung Christi besonders geheiligt sind.
- Werke der Barmherzigkeit: Im Heiligen Jahr sind wir aufgerufen, uns bewusst Christus zuzuwenden. Er begegnet uns in jedem Nächsten, besonders in jenen, deren Leben verwundet ist. In den Werken der Barmherzigkeit wenden wir uns diesen Mitmenschen zu und in ihnen Christus.
- Ehrenamt und Taten der Busse: von unserer Zeit, von dem, was unser Leben angenehm macht, bewusst abgeben z. B. Verzicht auf Ablenkungen wie soziale Medien oder Fernsehen für mindestens einen Tag pro Woche; echtes Fasten, eine angemessene Geldsumme für die Armen spenden, Unterstützung religiöser oder sozialer Werke, insbesondere zur Verteidigung des Lebens, Unterstützung alter Menschen, Armer, Jugendlicher in Schwierigkeiten und verlassener Kinder sowie anderen Schutzbedürftigen, Ehrenamtliches Engagement im Dienst der Gemeinschaft.
Ablässe für Werke der Barmherzigkeit, Ehrenmat und Taten der Busse können während des gesamten Jubiläumsjahres mehrmals, auch täglich, empfangen werden.
- Wallfahrt nach Einsiedeln: Maria Einsiedeln ist seit Jahrhunderten ein Ort, an dem Menschen an der Hand Mariens den Weg zu Gott gehen. Besonders im Heiligen Jahr lädt dieser Ort zur Wallfahrt ein. Bei einer solchen Wallfahrt kann unter den üblichen Bedingungen ein vollkommener Ablass gewonnen werden.
- Ablass für Verstorbene: Wird der Ablass für einen Verstorbenen gewährt, können an einem Tag zwei vollkommene Ablässe erlangt werden.
"Ungeachtet der Regel, dass an einem Tag nur ein vollkommener Ablass erlangt werden kann, können die Gläubigen, die einen Akt der Nächstenliebe für die Seelen im Fegefeuer vollbracht haben, wenn sie an diesem Tag ein zweites Mal die heilige Kommunion empfangen, an demselben Tag zweimal den vollkommenen Ablass erlangen, der nur für die Verstorbenen gilt." (vgl. Normen zum Ablass im Heiligen Jahr 2025)
Allgemeine Bedingungen für den Ablass:
Um einen der oben genannten vollkommenen Ablässe zu erlangen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Feste Absicht der Loslösung von allen Sünden, einschließlich der lässlichen Sünden.
2. Sakramentale Beichte, heilige Kommunion und Gebet für die Gebetsanliegen des Papstes.
Diese drei Bedingungen können einige Tage vor oder nach der Verrichtung der Werke erfüllt werden, um den Ablass zu erlangen, aber es ist angebracht, dass die Kommunion und das Gebet am selben Tag stattfinden, an dem das Werk vollbracht wird.
Gottesdienstzeiten und Beichtgelegenheiten in Einsiedeln finden Sie hier.
Eine einzige sakramentale Beichte genügt, um mehrere vollkommene Ablässe zu erlangen.
Für jeden erbetenen vollkommenen Ablass ist jedoch eine eigene heilige Kommunion und ein eigenes Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters erforderlich.
Das Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters bleibt dem Einzelnen überlassen, aber ein Vaterunser und ein Ave Maria – Gegrüsset seist Du, Maria – werden empfohlen.
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